Das Hinweisgebersystem der syskomp group

Das Hinweisgebersystem ist Teil unserer vertrauensbasierten Unternehmenskultur. Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und wesentlicher interner Regeln. Vielleicht haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder Risiken, die die syskomp gehmeyr GmbH gefährden könnten. Durch Ihren Hinweis helfen Sie, Missstände frühzeitig aufzudecken und sichern somit den nachhaltigen Erfolg von der syskomp gehmeyr GmbH.


Das Prinzip ist einfach

Mitarbeiter und Externe, die bei der syskomp group (syskomp gehmeyr GmbH, bfm GmbH) eine Lücke bei der Einhaltung von Gesetzen oder Regelungen erkennen, können eine Meldung abgeben.

Man kann selbst wählen, ob die Meldung anonym oder unter der Angabe des Namens erfolgt. Sie können eine Meldung abgeben, unabhängig davon, ob Sie bei uns arbeiten oder nicht. Um Vertraulichkeit zu gewährleisten, arbeitet die syskomp group (syskomp gehmeyr GmbH, bfm GmbH) mit einem externen Partner mit anwaltlicher Expertise zusammen.


Wofür ist das Hinweisgebersystem?

Das Hinweisgeberportal dient der Erkennung und Vermeidung von erheblichen Risiken für das Unternehmen.

Man kann jeden Verdacht auf einen tatsächlichen oder möglichen Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften – auch zu Menschenrechten und Umweltrisiken oder -pflichten melden. Die Kategorien, in denen ein Fehlverhalten gemeldet werden kann, erstrecken sich z.B. von Datenschutzverstößen und wettbewerbswidrigen Absprachen bis hin zu Korruption, Diebstahl oder Geldwäsche. Das Portal ist vor allem für das Melden von schwerwiegendem Fehlverhalten gegen geltendes Recht, Normen oder Unternehmensrichtlinien gedacht.

Ein Hinweisgeber sollte deshalb nur solche Informationen weitergeben, von deren Richtigkeit er nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt ist.


Wie läuft eine Meldung ab?

Man kann einen Hinweis elektronisch, telefonisch oder persönlich abgeben – auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.

Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Compliance Dienstleister. Die verantwortlichen Rechtsanwälte informieren den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren den Hinweisgeber spätestens drei Monate nach Hinweisgabe über die ergriffenen Maßnahmen.

Wir ermutigen aber auch solche Sachverhalte auf den etablierten Berichtswegen zu melden. Diese sind

  • Vorgesetzte,
  • Geschäftsführung,
  • Personalabteilung.
Die syskomp group (syskomp gehmeyr GmbH, bfm GmbH) erwartet von Führungskräften und Vorgesetzten auf allen Hierarchieebenen, solche Meldungen ernst zu nehmen, sie vertraulich zu behandeln und mit den entsprechenden Vorgaben und erforderlichen Maßnahmen zeitnah aufzuklären, um den Missstand zu beseitigen.


Wird meine Identität vertraulich behandelt?

Ja. Sämtliche Beschwerden und Meldungen werden selbstverständlich vertraulich behandelt und können auch ohne Nennung Ihres Namens abgegeben werden.

Vertrauliche Daten dürfen nur weitergegeben werden, wenn dies erforderlich und rechtlich zulässig ist. Auch unsere Führungskräfte sind zur vertraulichen Weiterleitung erhaltener Meldungen an unsere Meldestelle verpflichtet.



Wie kann ich einen Hinweis über das Hinweisportal geben?

Folgen Sie diesem Link zum Hinweisgeberportal.

Jetzt einen Hinweis geben

Hier finden Sie unsere Hinweisgeberrichtlinie

Hinweisgeberrichtlinie der syskomp group (PDF)


Fragen? Interesse?

Wenn Sie mehr über unsere Produktwelt erfahren oder ganz unverbindlich anfragen wollen, steht Ihnen unser hilfsbereites Team dafür jederzeit unter +49 9621 67547-0 mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gerne erreichen Sie uns auch per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Wollen Sie vor Ort beraten werden? Dann wenden Sie sich direkt an den idealen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

syskomp | gehmeyr | bfm | emico team - Montagetechnik und industrielle Automatisierung